Nun wurde endlich ein Anfang gemacht. In einer Pressekonferenz wurden heute Eckpunkte zum neuen Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt.
Ich wünsche allen, die darauf warten, das es nicht mehr all zu lange dauert.
Ich habe es noch nach dem bisherigen Verfahren, dem #Transsexuellengesetz gemacht. Ich hatte mir damals keine Gedanken darüber gemacht ob ich es mache oder nicht. Ich habe einfach gemacht. Ich hatte auch keine andere Wahl, denn durch mein zu langes verstecken bin ich in die Depression gerutscht. Deshalb bin ich froh, das ich es hinter mir habe.
Eckpunkte
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
und des Bundesministeriums der Justiz
zum Selbstbestimmungsgesetz Juni 2022
Im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition ist unter Zeilen 4019 ff. vorgesehen: „Wir werden das Transsexuellengesetz abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Dazu gehören ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht, ein erweitertes und sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot und eine Stärkung der Aufklärungsund Beratungsangebote. Die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen müssen vollständig von der GKV übernommen werden. (…) Für Trans- und Inter-Personen, die aufgrund früherer Gesetzgebung von Körperverletzungen oder Zwangsscheidungen betroffen sind, richten wir einen Entschädigungsfonds ein.“
zur Meldung kommt ihr hier
Fragen und Antworten zum Selbstbestimmungsgesetz
Infopapier zum Selbstbestimmungsgesetz
Das Selbstbestimmungsgesetz bezieht sich ausschließlich auf die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen. Wenn eine Person neben der Personenstandsänderung auch körperliche geschlechtsangleichende Maßnahmen anstrebt, wird dies wie bisher auf Grundlage fachmedizinischer Regelungen entschieden.
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